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Vom 22.12.2025 bis 03.01.2026

 

Klarheit über das Podologen Gesetz: Das Podologengesetz ist ein Titelschutzgesetzt.
Es schützt den Titel medizinische Fußpflegerin, medizinischer Fußpfleger sowie Podologin und Podologe.

Auch ich bin angehalten meine Preise anzupassen. Leider sind meine Haftpflicht, Inhalts als auch Berufsrechtschutzversicherungen sowie die Beiträge der Handwerkskammer gestiegen. Materialien zum arbeiten ebenso. Geschweige der Fahrtkosten um zu Ihnen zu kommen. Ich bitte um Verständnis aber ich versuche so, die Dienstleistung an Ihnen aufrecht zu erhalten.

Corona-Maßnahmen

Liebe Kundinnen und Kunden,

es sind weiterhin Termine möglich.

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Liebe Kundinnen und Kunden,

ich freue mich Ihnen mitzuteilen, dass ich auch Kartenzahlungen anbieten kann.